Aktualisierte Corona Richtlinien für den WRC Donaubund

Liebe Ruderfreundinnen & Ruderfreunde im Donaubund,

basierend auf der aktuellen COVID-19 Verordnung (für Wien) bestehen bis auf Weiteres folgende Regelungen für unseren Club:

Sportstätten dürfen nur zum Zweck der Ausübung von Sport und Betreuung der Sportstätte, bei dessen Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden.

  • Sportausübung ist im Zeitraum von 05:00 – 22:00 Uhr möglich.
  • Sportausübung ist ohne Maske zulässig.
  • Für Personen unter 6 Jahren besteht keine Nachweis-Pflicht. Für KadersportlerInnen und deren BetreuerInnen/TrainerInnen gilt die 3G-Pflicht. Dies gilt auch für FunktionärInnen. Für alle anderen gilt 2G.
  • Rudern ist möglich.
  • Vorsicht: Wir möchten dringend darauf hinweisen, dass aufgrund der geringen Wassertemperatur, das Einerfahren nur in verabredeten Gruppen stattfinden soll, um lebensbedrohlichen Situationen vorzubeugen.

  • Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen nur mit FFP2 Maske betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports erforderlich ist.
  • Die Garderoben können von max. 3 Personen mit 2 Meter Abstand benutzt werden.
  • Die Benutzung der Toiletten im ersten Stock ist erlaubt.
  • Die Duschen dürfen zeitgleich nur von 1 Person benutzt werden. Bitte um anschließende Stoßlüftung.
  • Der Fitnessbereich darf mit 2 Meter Abstand benutzt werden. Während der Übung ist keine Maske erforderlich. Zum Betreten und Verlassen des Fitnessbereichs ist Maske zu tragen. Bitte um anschließende Stoßlüftung.
     
  • Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt.
  • Keine Versammlungen und kein Verweilen am Clubgelände wie z.B. auf den Flössen, bei den Tischen, auf der Wiese etc.
  • Kein Picknicken am Clubgelände.
  • Keine Benutzung des Clubgebäudes bzw. der Küche.
  • Davon ausgenommen sind Instandhaltungsarbeiten am Clubgelände bzw. Tätigkeiten von Funktionären.
     
  • Eine FFP2 Maske ist in den Bootshallen erforderlich, oder wenn langfristig ein Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Personen vom selben Haushalt bzw. Personen, die immer miteinander rudern

Es ist die Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von gleichzeitigen Anwesenheiten auf dem Clubgelände sicherzustellen:

  • Die An- und Abmeldung mit dem am Clubgelände angebrachten QR-Code bei Betreten/Verlassen des Clubs ist verpflichtend. Nur damit kann der Club seiner Auskunftspflicht im Anlassfall (Contact Tracing) nachkommen.


Solltet Ihr noch Fragen haben, schickt uns bitte ein E-Mail an: office [at] wrc-donaubund.at.

Bleibt fit und vor allem gesund & lasst uns zusammenhalten!
Mit rudersportlichen Grüßen,
Euer Vorstand des WRC Donaubund