COVID-19 Maßnahmen ab 17.11.2020
Liebe Ruderfreundinnen & Ruderfreunde im Donaubund,
seit 17.11.2020 ist aufgrund der COVID-19 Maßnahmenverordnung das Betreten des Vereinshauses nur sehr eingeschränkt und einzig zum Betreten der Bootshallen gestattet. Diese Verordnung gilt voraussichtlich bis einschließlich 06.12.2020.
Erläuterung:
Leider lässt die Verordnung hier für uns keinen Spielraum zu. Auch in den Stellungnahmen des ÖRV & WRV wurde klargestellt, dass wir zunächst bis voraussichtlich 06.12.2020 den Clubbetrieb runterfahren müssen. Es ist somit kein Indoor Training, kein Aufenthalt im Club erlaubt. Alle Clubräume inklusive Garderoben, mit Ausnahme der Bootshallen bleiben geschlossen und dürfen nicht betreten oder genutzt werden.
Bei Betreten des Clubgeländes unbedingt mittels QR Code anmelden und bei Verlassen des Geländes abmelden!
Ausnahme:
Die Ausübung des Rudersports im Einer ist erlaubt. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass es sich dabei um keine generelle Einladung zum Einerfahren handelt! Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kenterungen bei den vorherrschenden, kalten Wassertemperaturen lebensgefährlich sein können, ist jede/r aufgefordert, seine Sicherheit im Umgang mit dem Einer - v.a. auch bei Wind und Wellen – eigenverantwortlich realistisch einzuschätzen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir auch, sich mit anderen abzusprechen, sodass man nicht alleine auf dem Wasser ist. Um zusätzlich klarzustellen: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre UND RuderInnen der Kategorie K4 + K5 dürfen NICHT im Einer rudern.
Beim Einerrudern ist generell einzuhalten:
- Die Boothallen dürfen einzig kurz zur Entnahme und Zurückbringen des Bootes betreten werden.
- Bei Betreten der Bootshalle sind die Hände zu desinfizieren.
- Der Mund-Nasenschutz ist vom Betreten der Bootshalle bis zum Einsteigen in das Boot zu tragen und dann wiederum für das Reintragen des Bootes in die Bootshalle
- Jede Fahrt ist strikt ins Logbuch zur Nachverfolgung einzutragen.
- Falls sich mehr als ein Ruderer in der Bootshalle befindet (möglichst vermeiden), ist der Abstand von 2 m strikt einzuhalten.
- Keine “Versammlungen” von mehreren Personen in den Bootshallen und am Floß.
- Vor und nach Nutzung sind die Rudergriffe ausnahmslos zu reinigen und zu desinfizieren.
- Allen, die diese Ausnahme nutzen, muss klar sein, dass sie dies auf eigenes Risiko tun und der Verein oder der Ruderverband, nicht haftbar gemacht werden kann.
- Rudern im Zweier mit Personen, die im selben Haushalt leben, ist erlaubt.
Mit rudersportlichen Grüßen
Euer Vorstand des WRC Donaubund
- Tagesaktuell gültige Verordnung (Link aktualisiert sich automatisch sobald eine neue Verordnung in Kraft tritt bzw. im RIS eine neue konsolidierte Fassung vorhanden ist).
- Hier noch der WRC Donaubund #Newsletter 20 vom 16.11.2020: